Stapler

„Fahrausweis für Flurförderzeuge“

Der „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden. Der Auszubildende muss körperlich fit sein, welches durch die ärztliche Vorsorgeuntersuchung bestätigt wird.

Wer in einem gewerblichen Unternehmen einen Gabelstapler führen muss, sollte seine Eignung und Ausbildung durch einen „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ nachweisen können. Die theoretische und praktische Prüfung bezieht sich in der Regel auf einen Frontstapler. Muss ein anderes Gerät bedient werden z.B. ein Containerstapler (Readstacker) ist eine Zusatzausbildung erforderlich, diese muss im Fahrausweis dokumentiert werden.

Die Ausbildung für ein Flurförderzeug dauert 2 Tage, an denen das theoretische Wissen angeeignet wird. Die praktischen Erfahrungen werden sie in den Trainingsstunden sammeln.

Die Prüfung stellt sich zusammen aus zwei Teilen:
  • Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens und dauert ca. 30 bis 45 min.

 

  • Die praktische Prüfung erfolgt, wenn die Theoretische Prüfung erfolgreich bestanden wurde, wobei der Auszubildende sein praktisches Wissen in praxisnahen Übungen unter Beweis stellen muss. Dauer der Prüfung: 20 bis 30 min.

Nach abgeschlossenen Prüfungen ist das Dokument ein Leben lang gültig. Jedoch sollte man einmal im Jahr an einer Unterweisung teilnehmen und dies im Staplerschein dokumentieren lassen.

Kosten für den Staplerschein müssen in der Regel selbst getragen werden, können in Ausnahmefällen aber auch vom Arbeitgeber übernommen werden, z.B wenn es der Aufnahme einer Tätigkeit dient.

Ein Staplerschein ist nur in Deutschland und dem Europäischen Ausland gültig und muss nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV 68) und (DGUV Grundsatz 308 – 001) nachgewiesen werden. Wer im Besitz eines Staplerscheines ist, darf ein „Flurförderzeug“ führen, auch wenn er keinen PKW- Führerschein besitzt.

Wichtig: Führen Sie kein Flurförderzeug, wenn sie dafür nicht die Qualifikation haben, sie riskieren damit im Schadensfall sehr hohe Kosten für sich selbst bzw. den Rauswurf aus dem Unternehmen.

Wenn sie den Fahrausweis verloren haben, stellen wir Ihnen einen neuen aus, Voraussetzung ist, dass sie diesen bei uns erworben haben und in unserer Datenbank registriert sind.

Sie benötigen für ihre Mitarbeiter die Ausbildung für Flurförderzeuge? Den nächsten Termin finden sie rechts in der Kalenderübersicht.

Sie möchten ihre Mitarbeiter bei sich im Unternehmen schulen lassen? Kein Problem, ab 6 Teilnehmern bieten wir auch Inhouse Schulungen an.

Sie müssen uns nur kontaktieren, dann organisieren wir alles für Sie.

 

 

 

 

Terminübersicht

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