Arbeitsschutz

Dem Arbeitsschutz unterliegen alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Hierbei geht es schon längst nicht mehr um die Gefahrenabwehr und die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern um die Prävention der Gesundheit und dem Menschengerechten Arbeiten, da sich die Arbeit und das Umfeld ständig verändern, z.B. schnellere Abläufe, Zeitdruck.

Damit der Arbeitsschutz gewährleistet werden kann, gibt es das

duale Arbeitssystem.

Das bedeutet Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzregeln werden von Bund und Ländern erlassen.

Im Arbeitsschutz lassen sich folgende Maßnahmen unterscheiden:

technischer Arbeitsschutz:

Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter abzuwenden.

medizinischer Arbeitsschutz:

Gesundheit der Mitarbeiter durch eine förderliche Arbeitsumgebung zu erhalten.

Sozialer Arbeitsschutz:

Mitarbeiter grundsätzlich menschlich behandeln.

Unser Team berät und betreut sie in ihrem Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den gültigen DGUV – Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BG). Der Beratungsumfang richtet sich nach Art und Größe ihres Unternehmens sowie den Vorgaben ihrer BG je nach Gefahreneinteilung.

Bitte bedenken sie, dass jedes Unternehmen (auch Kleinunternehmen) nach DGUV 2 §2 eine bedarfsgerechte und qualifizierte Betreuung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz nachweisen muss.

Als externe Fachkraft sind wir mit anderen Sichtweiten tätig, denn wir haben den

„Blick von außen“.

Wir sind unabhängig gegenüber betriebsinterner Differenzen und Zuständigkeiten, erstellen für ihr Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Begehungsberichte und alle Dokumente, die sie für eine ordnungsgemäße Dokumentation benötigen.

Grundbetreuung:

ihr Unternehmen beschäftigt mehr als 10 Mitarbeiter, es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, dafür sollten sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt hinzuziehen. Ab 2 Mitarbeiter muss es einen Ersthelfer geben.

Regelbetreuung:

Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern,

muss

eine Sicherheitsfachkraft und ein Betriebsarzt bestellt werden. Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt dürfen auch extern sein.

Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Sie haben für diese Umsetzung des Arbeitsschutzes nicht das notwendige Zeitfenster?

Wir schon!!!

Kontaktieren sie uns, wir machen ihr Unternehmen sicher und bringen sie weiter.