„Bedienerausweis für Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen“
Wer in einem gewerblichen Unternehmen eine Hebebühne/ Hubarbeitsbühne betätigen muss, sollte seine Eignung und Ausbildung durch einen „Bedienerausweis für Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen“ nachweisen können.
Der "Bedienerausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen" kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden. Der Auszubildende muss körperlich gesund sein, welches durch die ärztliche Vorsorgeuntersuchung bestätigt werden muss.
Die Ausbildung dauert 2 Tage. Die praktischen Erfahrungen werden Sie in den Trainingsstunden sammeln. Die abschließende Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens und dauert ca. 30 bis 45 min. Die praktische Prüfung erfolgt, wenn die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden wurde, indem der Auszubildende sein praktisches Wissen in praxisnahen Übungen unter Beweis stellen muss. Dauer der Prüfung: 20 bis 30 min.
Nach abgeschlossenen Prüfungen ist das Dokument ein Leben lang gültig. Jedoch sollte man einmal im Jahr an einer Unterweisung teilnehmen und dieses im Bedienerausweis dokumentieren lassen.
Kosten für den "Bedienerausweis für Hebebühne/ Hubarbeitsbühne" müssen in der Regel selbst getragen werden, werden erfahrungsgemäß aber auch häufig vom Arbeitgeber übernommen z.B wenn es der Aufnahme einer Tätigkeit dient.
Ein "Bedienschein für Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen" ist nur in Deutschland und dem Europäischen Ausland gültig und muss nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Grundsatz 308 – 008) nachgewiesen werden. Wer im Besitz eines Bedienerausweises ist, darf eine Hebebühne/ Hubarbeitsbühne führen, auch wenn er keinen PKW- Führerschein besitzt.
Wichtig: Führen Sie keine Hebebühne/ Hubarbeitsbühne, wenn sie dafür nicht die Qualifikation haben. Sie riskieren im Schadensfall sehr hohe Kosten für sich selbst bzw. Regressforderungen ihres Arbeitgebers.
Ein Auftrag zum Bedienen von Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen hat immer schriftlich zu erfolgen.
Wenn sie den Bedienerausweis verloren haben, stellen wir Ihnen einen neuen aus. Voraussetzung dafür ist, dass sie diesen bei uns erworben haben und in unserer Datenbank registriert sind.
Sie möchten ihre Mitarbeiter bei sich im Unternehmen schulen lassen? Kein Problem, ab 10 Teilnehmern bieten wir auch Schulungen vor Ort an.
Für eine individuelle Absprache stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Den nächsten Termin finden Sie in unserem Schulungskalender.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir organisieren dann alles weitere.